Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Geschäftsführer
Dariusch Saber
Kretzerstrasse 22
50733 Köln
Tel: +49 221 2046871
mobil: +49 179 1449241
E-Mail: info@sambashow-brasilshow.de
Steuer-Nr.: 217/5249/4053
Gerrichtsstand Köln
IHK Köln
Finanzamt Köln Nord
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Brasil Show Köln (AGBs)
1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von
Veranstaltungen und der Vermittlung von Dienstleistungen Dritter) zwischen dem Kunden und der
Brasil Show Köln, vertreten durch den Geschäftsführer, Dariusch Saber ,Kretzerstrasse 22, 50733 Köln
gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der
Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.1 Onlineinhalte
Die Agentur übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Agentur oder Inhaltsbeauftragte
sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweisliches oder grob fahrlässiges
Verschulden vorliegt. Diese Onlineangebote sind freibleibend und unverbindlich.
1.2 Verweise und Links
Für die Inhalte der Links und Verweise, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Agentur
liegen, ist die Agentur nicht haftbar zu machen. Eine Ausnahme ist das Wissen und die Kenntnisnahme um
die zu verlinkten Inhalte. Die Agentur und der jeweilige Autor erklären hiermit ausdrücklich, dass zum
Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkten Seiten erkennbar waren.
Die Agentur ist für spätere Verlinkungen und deren Inhalte nicht haftbar zu machen. Für illegale,
fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder
Nichtnutzung solcher dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite,
Auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich
verweist. Die Agentur übernimmt dafür keinerlei Haftungen.
2. Vertragsabschluß
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event-Angebot, in dem alle vereinbarten
Leistungen (komplette Dienstleistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote
der Agentur sind freibleibend.
2.2 Dienstleistung des Künstlers
Der Künstler spricht mit seiner erhaltenen Gage der Agentur das Recht zu, Foto-/ Videoaufnahmen der jeweiligen Show zu verwenden. Somit ist es der Agentur gestattet, Foto-/ Videoaufnahmen für die Homepage und weitere Marketingeinträge auf unbestimmte Zeit einzusetzen.
3. Event-Leistungsumfang
3. Event-Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen
der schriftlichen Form.
3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit.
Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt
wird, steht -aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist
berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der
Leistungsbeschreibung zu verändern. Dies gilt insbesondere im Falle einer Erkrankung des Künstlers,
wenn er gegenüber der Agentur fristgerecht gehandelt hat und sein Nichterscheinen in zeitlicher
Rahmenfrist gemeldet hat.
3.3 Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt
ein solcher Vertragsabschluß im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere
die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss
von Verträgen mit Künstlern & Co.
4. Event-Leistung und Honorar
4.1 Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne
Leistung, sobald diese erbracht wurde. Nach der vereinbarten Dienstleistung, die die Agentur mit dem
Vollbringen der Show vollzogen hat, ist das Honorar bar an diese zu entrichten.
4.2 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
4.3 Witterung
Die Agentur ist für Verspätungen der Shows durch Witterung (Schnee, Eisregen, Extremwinde,
Regen) nicht haftbar zu machen.
4.4 Verspätung durch Verkehrsstau
Brasil Show Köln richtet sich nach Map24 und berücksichtigt Pufferzeit mit ein.
Sollte die Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zu erreichen sein, steht es dem Kunden frei,die
Veranstaltung stattfinden zu lassen oder nicht. Der Kunde wird im Vorfeld informiert.
Bei Stattfinden trägt der Kunde die vereinbarte vertragliche Summe.
Bei Nicht-Stattfinden müssen die Anfahrtskosten und 50% der vereinbarten Gage getragen werden.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
5.1 Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Künstler, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch
einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur
das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und Zeit. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der
Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
5.2 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und
Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist
- die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte
angemessene Vergütung zu.
6. Vertragsgrundlagen
Der jeweilige Vertrag, in dem Dienstleitungen, Leitungen sowie Vergütung festgehalten werden
Ergänzen diese „Geschäftsbedingungen“ zwischen der Agentur und dem jeweiligen Kunden. Der Auftrag
kann entweder durch einen mündlichen Vertrag (Art der Darbietung, Datum, Uhrzeit, Kontaktnummer und
Auftrittsort) zustande kommen, über Buchungsformular sowie durch die schriftliche
Auftragsbestätigung. Ausnahme ist das nicht Anerkennen des Auftrags durch die Agentur.
7. Umkleidemöglichkeiten
Der Auftraggeber hat für Umkleidemöglichkeiten zu sorgen, die ausreichend für alle gebuchten
Künstler zur Verfügung stehen. Diese müssen in Nähe zum Auftrittsort angebracht sein und
kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollte auf aussuchreichende Bestuhlung und
Ablagemöglichkeiten sowie einem großen Spiegel geachtet werden.
8. Sicherheit
Der Kunde ist für die Sicherheit der Künstler während der ganzen Veranstaltung durch geeignetes
Personal oder andere Maßnahmen verantwortlich. Fühlt sich ein Künstler bedroht, kann dieser die
Show ohne Abzug von Kosten abbrechen.
8.1 Jugendschutz
Für die Darbietung der Künstler hat der Kunde im Vorfeld die Verantwortung zu tragen.
Der Veranstalter hat selber sorge dafür zu tragen, daß er das Jugendschutzgesetzt nicht verletzt.
9. Kündigung
9.1 Durch eine Auftragsbestätigung seitens der Agentur oder dem Kunden ist eine Buchung
verbindlich.
Die Auftragsbestätigung kann nur bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung seitens des Kunden
kostenfrei storniert werden. Ansonsten kommt der Kunde für 50% der vereinbarten Summe in der
Auftragsbestätigung auf.
9.2 Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Parteien bleibt hiervon unberührt. Der
Agentur steht dieses Recht insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden
nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
9.3 Ferner, auch wenn trotz mehrfacher Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der
vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
9.4 Die Agentur kann bis zu spätestens 5 Tagen vor der Veranstaltung die Show kostenfrei stornieren.
Dazu muss kein zwingender Grund bestehen.
10. Künstlerwechsel
Die Agentur hat das Recht einen Künstlerwechsel vorzunehmen, wenn dieser durch Krankheit oder
ähnlichem nötig wird. Jedoch ist die Agentur nicht dafür haftbar zu machen.
11. Termin
Für eventuelle Verzögerungen in der Bearbeitung einzelner Aufträge ist die Agentur nicht haftbar zu
machen. Ist jedoch erst einmal ein feststehender Termin zwischen Agentur und Auftraggeber im
Einvernehmen zustande gekommen, so ist dieser auch einzuhalten und verbindlich.
12. Haftung
12.1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
12.2 Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen
der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch
Schadenersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
12.3 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die
Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt
ist.
12.4 Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche
gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern
dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden
gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf
eigene Kosten durchzusetzen.
12.5 Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht
abzuschließen.
13. Zahlung
13.1 Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Nach
Schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden kann auch erst nach der Veranstaltung bar gezahlt werden. Bei
verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten. über dem Basiszinssatz
als vereinbart.
13.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
13.3 Die Agentur vermittelt Künstler aus seiner Kartei und erhält bei jeder Buchung einen
festgesetzten Provisionssatz. Künstler und Tänzer haben sich selber zu versichern
und müssen Ihre Gage als Einkommen selber versteuern.
Die Künstler erhalten ihre Gage mit einem Auszahlungsbeleg.
14. Gewährleistung und Schadenersatz
14.1 Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung
durch die Agentur] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und
rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien
vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem
Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
14.2 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder
unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
15. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig
zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich
deutsches Recht anzuwenden.
16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem
Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Köln vereinbart.
Sollten Sie Fragen zu unseren AGB's haben setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt!
Wir vertrauen Vexeo.de bei unserer Homepageoptimierung.
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